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Streuobstwiese

Pflaumentag fällt aus

Eine traurige Botschaft gibt es für die Freunde des alljährlichen Pflaumentages auf der Streuobstwiese. Das Ereignis muss 2020 leider entfallen. „Zwei Frostnächte haben die Blüten vernichtet“, sagt Peter Schlottmann, Naturschutzbeauftragter der Stiftung Herzogtum Lauenburg. Ursprünglich war der Pflaumentag für Sonnabend, 22. August, angesetzt.

Schlottmann ist ein ausgewiesener Kenner der Obstbaukunde (Pomologie). Er hat die Streuobstwiese in zwei Forschungsfelder verwandelt. Die Flächen sind jeweils einen Hektar groß und liegen in Ratezeburg (Ortsteil Stüvkamp/Einhaus).

Es handelt sich um Biotope, wie sie in der heutigen Landschaft kaum noch vorzufinden sind. Der Großteil der Gehölze auf der Streuobstwiese kommt vor allem aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordwestmecklenburg, Ost-, Mittel- und Süddeutschland sowie aus Polen, Österreich, Italien und Großbritannien.

Besser als bei den Pflaumen sieht es übrigens mit der Apfelernte aus. „Sie tragen in diesem Jahr gut“, sagt Experte Schlottmann. Dementsprechend steht dem diesjährigen Apfeltag am Sonnabend, 26. September nichts im Wege.

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Kultur

Open Air-Zeit im Stadthauptmannshof

Eine Bühne unter freiem Himmel bietet vom 1. bis 30. August die Stiftung Herzogtum Lauenburg an. Ziel ist es, den von Covid-19 gebeutelten Künstlern im Stadthauptmannshof eine Auftrittsmöglichkeit zu verschaffen. „Die Nutzung der Bühne ist kostenlos“, sagt Geschäftsführerin Andrea Funk. Auch Strom- und Wasserkosten übernimmt die Stiftung. Zudem gibt es vor Ort einen Ansprechpartner, der dem jeweiligen Veranstalter helfend zur Seite steht.

„Wir fungieren ausschließlich als Gastgeber“, erklärt Funk. „Konzerte von Musikern oder Vorstellungen von Schauspielern muss ein nicht-kommerzieller Veranstalter – beispielsweise ein Verein – organisieren. Selbstverständlich können sich die Künstler selbst so einen Veranstalter suchen.“ Events & Konzerte mit regionalen Künstlern werden im Zweifelsfall bevorzugt.

Pro Veranstaltung können bis zu 150 Besucher auf Stühlen Platz nehmen. Die Bühne wird vorm Herrenhaus des Stadthauptmannshofes stehen. Beleuchtung ist vorhanden. Eine Kostenübernahme für weiteres technisches Equipment sowie für die Fahrtkosten kann beantragt werden. Der Verein „Miteinander leben“ und dessen Kooperationspartner wie „Jazz in Ratzeburg“ stellen dafür Geld aus einem gemeinsamen Hilfsfonds – das Geld stammt unter anderem aus den Folksfest-Konzerten im Juni – zur Verfügung.

„Die Veranstalter verpflichten sich, das von uns entwickelte Hygienekonzept umzusetzen“, stellt Funk klar. Dazu gehört, dass Besucher, Musiker und Organisatoren Namen, Anschrift und Telefonnummer auf einem Datenblatt hinterlassen. Auf diese Weise sollen etwaige Corona-Ansteckungen durch die Gesundheitsbehörde nachverfolgt werden können. Zuständig ist der jeweilige Veranstalter auch für den Eintritt sowie für den Verkauf von Snacks und Getränken.

„Auch zum Proben können Chöre oder Theatergruppen die Bühne nutzen“, sagt Funk. Geübt werden dürfe zudem im Apfelgarten sowie im Innenhof des Stadthauptmannshofes. „Sofern sich die Ensembles an die Vorschriften des Gesundheitsamtes halten“, so die Geschäftsführerin.

„Wir wollen der Kultur eine Bühne bieten, die von allen möglichen Gruppen und Ensembles der unterschiedlichsten Genres genutzt werden kann“, sagt dazu Jörg-Rüdiger Geschke, Vorstandsmitglied der Stiftung und Initiator.

Wer Interesse hat, meldet sich bei der Stiftung Herzogtum Lauenburg, erreichbar unter Tel. 04542-87000 oder per Mail unter info@stiftung-herzogtum.de. Die Stiftung wird anhand der Anmeldungen einen Bühnenkalender erstellen.

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Kulturknotenpunkt

Finanzspritze für neue Projekte

Veranstaltungen ohne Abstandsregelungen und Ansteckungsgefahr bleiben wohl noch eine ganze Zeit ein frommer Wunsch. Dementsprechend spitzen sich die finanziellen Probleme vieler Kulturschaffenden weiter zu. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat deshalb vergangene Woche beschlossen, die KulturhilfeSH zu erweitern. Bis zum 31. August können hauptberufliche Künstler beim Landeskulturverband eine Projektförderung in Höhe von 2.500 Euro beantragen.

Vorzulegen sind ein Versicherungsbeleg der Künstlersozialkasse oder ein Dokument über die Mitgliedschaft in einem Berufsverband beziehungsweise ein adäquater Arbeitsnachweis. Die Antragsstellung ist online über den Link https://www.landeskulturverband-sh.de/2020/06/22/antrag-zur-foerderung-aus-dem-projektfonds-kulturhilfesh/ möglich.

Weiteres Geld für die Kultur gibt es auch vom Bund: Die Bundesregierung hatte vergangene Woche das bereits angekündigte Hilfspaket für die Kulturszene in Höhe von einer Milliarde Euro auf den Weg gebracht. Ziel Mit 250 Millionen Euro sollen Kultureinrichtungen bei der Umsetzung etwa von Hygienekonzepten, Online-Ticket-Systemen oder Belüftungssystemen geholfen werden. Bis zu 480 Millionen Euro sind vorgesehen, um Kulturschaffende aus der Kurzarbeit zu holen und ihr Wirken zu finanzieren. Für die Schaffung digitaler Angebote stehen 150 Millionen Euro bereit. Mit 100 Millionen sollen coronabedingte Einnahmeausfälle ausgeglichen werden. Einen Überblick über laufende Fördermöglichkeiten gibt der aktuelle Newsletter aus dem Landesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

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Kultur

Land gibt 33 Millionen Euro für Kulturschaffende

Nachdem wegen der Corona-Krise in den vergangenen Wochen von der Politik bereits einiges an Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende auf den Weg gebracht wurde, hat die Landesregierung jetzt noch mal nachgelegt. Mit einem Soforthilfeprogramm in Höhe von 33 Millionen Euro will Schleswig-Holstein Kulturschaffenden wegen der Corona-Krise finanziell unter die Arme greifen. Das Angebot richtet sich an Kultur- und Bildungseinrichtungen, Künstler und Kreative, die aus dem bereits bestehenden Förderraster des Bundes und des Landes herausgefallen sind. Es gehe darum, die bewährten Strukturen der Kultur- und Bildungslandschaft zu bewahren, so Bildungsministerin Karin Prien (CDU) zur Begründung.

Antragsberechtigt sind laut Pressemitteilung des Bildungsministeriums neben öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auch „ehrenamtlich getragene Kulturpartner“. In dem Papier macht die Ministerin aber auch unmissverständlich klar, dass es eine finanzielle Unterstützung nur dann gibt, „wenn andere staatliche Hilfsangebote nicht greifen“.

Förderanträge können nun auch Kultur- und Bildungseinrichtungen mit bis zu 50 Beschäftigen stellen. Bis 30.000 Euro können im Einzelfall ausgezahlt werden. Diese Kompensation von Einnahmeeinbußen muss sich allerdings über den Zeitraum von drei Monaten erstrecken. An den Förderrichtlinien und den Antragsformularen arbeite das Land „mit Hochdruck“, betont Prien.

Zwei Millionen Euro überweist die Landesregierung zudem an den #KulturhilfefondsSH. Eine einmalige Zuwendung in Höhe von 850.000 Euro erhält zudem die Filmfördergesellschaft Hamburg-Schleswig-Holstein. Mit dem Geld sollen die Kinos gestärkt und ein Sonderprogramm für Produzenten, Autoren und Regie aufgelegt werden. Darüber hinaus investiert das Land in die digitalen Vermittlungsangebote im Kultur- und Weiterbildungsbereich. Fünf Millionen Euro stellt das Land dafür zur Verfügung.

Was für Förderprogramme gibt es sonst?

  1. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Corona-Soforthilfe für Soloselbständige und kleine Unternehmen in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro. Kinos, Musikclubs oder Künstlerateliers können über diesen Fördertopf eine Finanzspritze für ihre laufenden Betriebskosten beantragen. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15.000 Euro. Zum Antrag geht es hier.
  2. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit finanzielle Engpässe über Kredite zu überbrücken. Das Geld dafür stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Anträge sind schon jetzt über die jeweilige Hausbank möglich.
  3. Auch das Land Schleswig-Holstein versucht Kreativen und Künstlern unter die Arme zu greifen. Ein von der Landesregierung auf den Weg gebrachtes Soforthilfeprogramm von 100 Millionen Euro richtet sich an Freiberufler, Selbständige, Unternehmen und ausdrücklich auch an Kulturschaffende. Die Einzelheiten sollen am morgigen Freitag (27. März) vom Kabinett beschlossen und der Öffentlichkeit präsentiert werden.
  4. Speziell um Hilfe für Künstler und Freischaffende bemüht sich der Landeskulturverband Schleswig-Holstein (LKV). Unter #KulturhilfeSH hat der LKV einen Nothilfefonds für Künstler und Freischaffende der Kulturwirtschaft ins Leben gerufen. Wer den Nothilfefonds in Anspruch nehmen möchte, findet unter https://www.landeskulturverband-sh.de/category/kulturhilfesh/ die Auszahlungsbedingungen. Kontakt per Mail gibt es unter kulturhilfe@landeskulturverband.de.

Welche Hilfen, Fördermöglichkeiten und finanzielle Erleichterungen gibt es für kleine Unternehmen?

  1. Die Unternehmen können ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken.
  2. Das Finanzamt stundet bis Ende 2020 Steuerschulden, sofern ein Unternehmen vom Coronavirus betroffen ist. Zudem können die Steuervorauszahlungen an die aktuelle Lage angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet.
  3. Unternehmen, die Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen, können ihre Vorauszahlungen senken.

Welche Hilfen, Fördermöglichkeiten und finanzielle Erleichterungen gibt es für Soloselbständige?

  1.  Die Bundesregierung hat den Zugang zur sozialen Grundsicherung erleichtert. So bleibt beispielsweise das Vermögen von Soloselbständigen ein halbes Jahr lang unberücksichtigt. Ferner sollen sie in ihrer Wohnung bleiben können. Zudem wird der Zugang zu Kinderzuschlägen erleichtert.
  2. Versicherte können der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung melden. Die Beiträge werden dementsprechend angepasst. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten sind auch Zahlungserleichterungen möglich.
  3. Mit Berufsverbot belegte Selbständige und Freiberufler können beim Gesundheitsamt eine Entschädigung erhalten. Grundlage dafür ist Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ansprechpartner finden Sie hier.

Welche finanziellen Erleichterungen gibt es sonst noch?

  1. Bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten können Inhaber eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Autor beispielsweise eine virusbedingte Veranstaltungsabsage und damit einen Honorarausfall hinnehmen musste. Infos dazu unter https://www.gvl.de/coronahilfe.
  2. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – will für individuelle Härtefälle Übergangshilfen gewähren. Dafür stellt sie bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung. Betriebe, die aufgrund behördlicher Anweisung vorerst geschlossen sind, zahlen keine GEMA-Vergütungen. Infos und Antragsformulare unter https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-musiknutzer/. Darüber hinaus entfallen für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung von Betrieben deren GEMA-Vergütungen.