Präsident Klaus Schlie steht an der Spitze des sechsköpfigen Stiftungsvorstandes, dem darüber hinaus Vizepräsidentin Barbara Kliesch (Seedorf), Jörg-Rüdiger Geschke (Schmilau), Dr. Christel Happach-Kasan (Bäk), Landrat Dr. Christoph Mager (Ratzeburg), Gitta Neemann-Güntner (Büchen) und Detlev Werner von Bülow (Gudow) angehören.
Beaufsichtigt wird der Vorstand vom Stiftungsrat. Vorsitzender des Gremiums ist Norbert Lütjens (Bürgermeister Stadt Schwarzenbek). Seine Stellvertreterin ist Antje Ladiges-Specht (Klein Zecher). Die weiteren Mitglieder sind: Norbert Brackmann (Lauenburg), Thomas Buhck (Hamburg), Wolf-Rüdiger Busch (Geesthacht), Ingo Schäper (Mölln), Anja Nitz (Lauenburg/Elbe), Michael Rebling (Sandesneben), Uta Röpcke (Wohltorf), Martin Turowski (Ratzeburg), Reinhold von Eben-Worlée (Hamburg). Der Stiftungsrat hat zwischen neun und dreizehn Mitglieder. Aktuell sind es 11.
Sowohl die Mitglieder des Vorstandes als auch die Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich. Sechs der sieben Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden vom Stiftungsrat gewählt. Ein Mitglied benennt der Kreis Herzogtum Lauenburg, der die Stiftung Herzogtum Lauenburg im Rahmen eines Vertrages offiziell die Kulturförderung übertragen hat.
Stiftung Herzogtum Lauenburg – Struktur & Aufbau
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Die Stiftung Herzogtum Lauenburg hat, bezogen auf ihre innere Organisation, wie die meisten anderen Stiftungen des bürgerlichen Rechts einen zweistufigen Aufbau. Ihre Organe sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.
Während der Stiftungsvorstand, der aus sieben Personen besteht, die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt, die Geschäfte der Stiftung führt und für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes zu sorgen hat, soll der Stiftungsrat mit seinen mindestens neun und höchstens 13 Mitgliedern diese Arbeit des Vorstandes überwachen. Geleitet wird der Stiftungsrat durch seinen Vorsitzenden. Der Stiftungsvorstand wird durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten vertreten.
Satzung der Stiftung Herzogtum Lauenburg
Geschäftsordnung des Vorstandes der Stiftung Herzogtum Lauenburg
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