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Kultur

Empfang ab Mittwoch geschlossen

Wegen des Lockdowns ist der Empfang der Stiftung Herzogtum Lauenburg im Möllner Stadthauptmannshof ab Mittwoch, 16. Dezember, geschlossen. Dementsprechend ist auch ein Weihnachtsbummel zugunsten Lauenburgischer Künstlerinnen und Künstler in der Remise nicht mehr möglich. Geschenke können allenfalls per Mail oder Telefon bestellt und vor Ort bei Einhaltung der AHA-Regeln abgeholt werden. Angebotsübersichten finden Interessierte unter www.kulturportal-herzogtum.de sowie unter www.stiftung-herzogtum.de.

Die Stiftung hatte Anfang Dezember in Kooperation mit dem MARKT-Verlag die Weihnachtsaktion „Lauenburgische Kunst verschenken“ auf den Weg gebracht. Dafür hatten Kulturschaffende aus der Region eine Auswahl ihrer Arbeiten in der Remise für den Verkauf ausgestellt.

Bestellungen werden per Mail unter info@stiftung-herzogtum.de oder per Telefon unter der Rufnummer 04542-87000 entgegengenommen. Die Stiftung bittet das Geld passend vorzuhalten.

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Kulturpreis

Kulturpreis für Claudia Bormann

Der Kulturpreis der Stiftung Herzogtum Lauenburg 2020 geht an die Künstlerin Claudia Bormann. Die Malerin nahm im Stadthauptmannshof pandemiebedingt vor wenigen geladenen Besuchern die Auszeichnung von Präsident Klaus Schlie und Vizepräsident Wolfgang Engelmann entgegen. Der Preis ist mit 2.000 Euro dotiert. Bormann hat sich mit ihren großformatigen Landschaftsbildern einen Namen gemacht.

Die Entscheidung über den Kulturpreis hatte eine fünfköpfige Jury getroffen. Jörg-Rüdiger Geschke, Kopf dieser Jury, hob in seiner Laudatio „die außerordentliche Qualität“ und das „überregionale Renommee“ von Claudia Bormanns Arbeit hervor. Dies seien für die Kunst wichtige Kriterien. Für den Kulturpreis der Stiftung Herzogtum Lauenburg gebe es aber noch zwei weitere: die regionale Verankerung und das gesellschaftliche Engagement. „Auch hier hat uns Frau Bormann überzeugt. Sie ist in der Region und für die Region tätig – sei es im Lauenburgischen Kunstverein, als Pädagogin am Möllner Gymnasium oder als Kunstvermittlerin im ‚Gleis 21‘ oder anderen Projekten für die Jugend.“

Dem Werk Bormanns widmete sich Elke Schweigart, stellvertretende Vorsitzende des Berufsverbandes Bildender Künstler, in einer weiteren Laudatio. „Ihre Bilder“, sagte sie, „verknüpfen die Illusion eines Landschaftseindrucks mit der Wahrnehmung reiner Malerei zu einem simultanen Erlebnis.“ Dieses Erlebnis sei in der Qualität ihrer Arbeit begründet. „Ihre Werke zeichnen eine enorme Strahlkraft aus. Sie begründen eine wichtige Position in der zeitgenössischen Malerei.“

Bormann lebt seit Mitte der 90er Jahre in Ratzeburg. Zu ihrer Vita gehören ein abgeschlossenes Studium an der Staatlichen Kunstakademie in Stuttgart sowie ein Studium der Kunst- und Literaturgeschichte an der Universität Stuttgart. Bis Ende der 90er Jahre hat sie ausschließlich als freischaffende Künstlerin gearbeitet. Seit 2000 ist sie zudem Lehrerin für Kunst am Marion-Dönhoff-Gymnasium. Für ihr Schaffen wurde sie unter anderem 2017 mit dem Publikumspreis des Berufsverbandes Bildender Künstler ausgezeichnet. 2016 kürte die Sparkasse Schleswig-Holstein eines ihrer Werke zum „Bild des Monats“.

Im Zuge der Kulturpreisverleihung zeichnete die Stiftung Herzogtum Lauenburg das Projekt „Beat and Dance 2020 – Begegnungen“ mit dem Förderpreis für Jugend und Kultur aus. Die Jury würdigte damit dessen herausragende Leistung im Rahmen des KulturSommers am Kanal 2020. Unter der Regie von Intendant Frank Düwel hatten die Musikerinnen und Musiker wegen der Pandemie ihre Kunst im Jugendzentrum Schwarzenbek aufgezeichnet und dann online als Videoclips präsentiert.

Freut sich über den Förderpreis für Jugend und Kultur: Das „Beat and Dance“-Team um Intendant Frank Düwel (l.).

Diese Entscheidung wurde ebenfalls von dem fünfköpfigen Jury-Team getroffen, dem neben dem Vorsitzenden Geschke die Musikpädagogin Dorothea Lemper-Görrissen, die Künstlerin Eva Ammermann, Peter Seibert von der Kreismusikschule sowie Wolfgang Engelmann, Vizepräsident der Stiftung Herzogtum Lauenburg angehörten.

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Kultur

Endlich wieder Kunst & Kultur

Nach Abschluss des KulturSommers am Kanal startet die Stiftung Herzogtum Lauenburg ins zweite Veranstaltungshalbjahr. Endlich – nach den Lockerungen der Corona-Vorschriften – können wieder Konzerte, wissenschaftliche Vorträge und Veranstaltungen im Bereich Natur/Umwelt im gesamten Kreis angeboten werden. Allerdings legt die Stiftung das Halbjahresprogramm nur in digitaler Form vor, um auf mögliche Änderungen der Bestimmungen jederzeit reagieren zu können.

Die PDF-Datei finden Sie hier. Darüber hinaus wird an öffentlichen Stellen monatlich ein aktualisiertes Faltblatt ausgelegt.

Mit zwei Ausstellungen widmet sich die Stiftung zwei Möllner Künstlern: Die Herbstschau steht ganz im Zeichen des 80. Geburtstages des Bildhauers Hans-Werner Könecke. Seine Skulpturen aus Bronze und Holz sind in Norddeutschland im öffentlichen Raum zu finden. Dem Künstler gelingt es, in seinen Arbeiten den jeweiligen Ort des Schaffens mit dem künstlerischen Gehalt zu verknüpfen. Die Vernissage der Herbstschau steht am 6. September um 11.30 Uhr im Möllner Stadthauptmannshof auf dem Programm.

Die Ausstellung im Möllner Museum zeigt Skizzen von den Afrika-Reisen des Bildhauers Karlheinz Goedtke. Die bisher nicht veröffentlichten Zeichnungen stellen Tierbilder, Landschaften und Straßenszenen aus ostafrikanischen Ländern dar. Die Vernissage ist am 28. August um 19 Uhr.

Traditionell finden im Herbst auf der Streuobstwiese in Einhaus bei Ratzeburg der Pflaumen- und der Apfeltag statt. Der für den 22. August angekündigte Pflaumentag fällt leider kuirzfristig aus; der Apfeltag findet am 26. September statt.  Beide Veranstaltungen sind Festtage für die Freunde alter Obstsorten.

Der wissenschaftliche Bereich behandelt schwertpunktmäßig das Herzogtum Lauenburg. Der Möllner Stadtarchivar Christian Lopau widmet sich bei seinem Tagesseminar am 22. August geschichtlichen und kulturellen Aspekten der Stadt Mölln. Vorträge gibt es unter anderem zu Ergebnissen archäologischer Ausgrabungen in Artlenburg (Dr. Frank Andraschko am 22. September) und zur Geschichte Ritzeraus (Prof. Dr. Joachim Reichstein am 27. Oktober).

Musikalisch werden unterschiedliche Wege eingeschlagen: Das Rotenbek Trio ist am 7. November mit klassischer Gitarrenmusik am Start. Zu hören sind Kompositionen von Vivaldi und Piazzolla sowie von zeitgenössischen Komponisten wie Pujol, Leisner und Kindle. Die bereits im Kreis bekannte SingAlong-Band gestaltet am 29. Novemer einen adventlich-musikalischen Mitmachabend mit vielen Stimmen. Zum Jahresausklang zeigt die männliche A-Cappella-Gruppe „The Longest Johns“ aus Bristol am 5. Dezember, dass Shantys nicht verstaubt und langweilig sind, sondern jung und hip sein können.

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Kultur

Open Air-Zeit im Stadthauptmannshof

Eine Bühne unter freiem Himmel bietet vom 1. bis 30. August die Stiftung Herzogtum Lauenburg an. Ziel ist es, den von Covid-19 gebeutelten Künstlern im Stadthauptmannshof eine Auftrittsmöglichkeit zu verschaffen. „Die Nutzung der Bühne ist kostenlos“, sagt Geschäftsführerin Andrea Funk. Auch Strom- und Wasserkosten übernimmt die Stiftung. Zudem gibt es vor Ort einen Ansprechpartner, der dem jeweiligen Veranstalter helfend zur Seite steht.

„Wir fungieren ausschließlich als Gastgeber“, erklärt Funk. „Konzerte von Musikern oder Vorstellungen von Schauspielern muss ein nicht-kommerzieller Veranstalter – beispielsweise ein Verein – organisieren. Selbstverständlich können sich die Künstler selbst so einen Veranstalter suchen.“ Events & Konzerte mit regionalen Künstlern werden im Zweifelsfall bevorzugt.

Pro Veranstaltung können bis zu 150 Besucher auf Stühlen Platz nehmen. Die Bühne wird vorm Herrenhaus des Stadthauptmannshofes stehen. Beleuchtung ist vorhanden. Eine Kostenübernahme für weiteres technisches Equipment sowie für die Fahrtkosten kann beantragt werden. Der Verein „Miteinander leben“ und dessen Kooperationspartner wie „Jazz in Ratzeburg“ stellen dafür Geld aus einem gemeinsamen Hilfsfonds – das Geld stammt unter anderem aus den Folksfest-Konzerten im Juni – zur Verfügung.

„Die Veranstalter verpflichten sich, das von uns entwickelte Hygienekonzept umzusetzen“, stellt Funk klar. Dazu gehört, dass Besucher, Musiker und Organisatoren Namen, Anschrift und Telefonnummer auf einem Datenblatt hinterlassen. Auf diese Weise sollen etwaige Corona-Ansteckungen durch die Gesundheitsbehörde nachverfolgt werden können. Zuständig ist der jeweilige Veranstalter auch für den Eintritt sowie für den Verkauf von Snacks und Getränken.

„Auch zum Proben können Chöre oder Theatergruppen die Bühne nutzen“, sagt Funk. Geübt werden dürfe zudem im Apfelgarten sowie im Innenhof des Stadthauptmannshofes. „Sofern sich die Ensembles an die Vorschriften des Gesundheitsamtes halten“, so die Geschäftsführerin.

„Wir wollen der Kultur eine Bühne bieten, die von allen möglichen Gruppen und Ensembles der unterschiedlichsten Genres genutzt werden kann“, sagt dazu Jörg-Rüdiger Geschke, Vorstandsmitglied der Stiftung und Initiator.

Wer Interesse hat, meldet sich bei der Stiftung Herzogtum Lauenburg, erreichbar unter Tel. 04542-87000 oder per Mail unter info@stiftung-herzogtum.de. Die Stiftung wird anhand der Anmeldungen einen Bühnenkalender erstellen.

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Kultur Kulturpreis

Gesucht – der Kulturpreisträger 2020!

Der Countdown läuft: Noch bis zum 21. August können Vorschläge eingereicht werden, dann macht sich die Jury an die Arbeit, um den Kulturpreisträger 2020 zu ermitteln. Es ist also an der Zeit, seine Favoritin beziehungsweise seinen Favoriten in Stellung zu bringen. Gesucht werden zudem Kandidaten für den „Förderpreis für junge Künstler“. Vorschläge nimmt die Stiftung Herzogtum Lauenburg auf dem herkömmlichen Postweg (Anschrift: Hauptstraße 150, 23789 Mölln) oder per Mail unter info@stiftung-herzogtum.de entgegen.

Traditionell verleiht die Stiftung Herzogtum Lauenburg alle zwei Jahre einen Kulturpreis an Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen, die sich um die Kulturentwicklung im Kreis besonders verdient gemacht haben. Die diesjährige Preisverleihung im Möllner Stadthauptmannshof ist für Sonnabend, 14. November, terminiert.

Die Verankerung der künstlerischen Arbeit in unserer Region ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der Preisträger. So kann die künstlerische Arbeit beispielsweise durch den regionalen Bezug oder durch die hier lebenden Menschen Inspiration erfahren haben. Gesellschaftliches Engagement und kulturpolitische Relevanz werden ebenso berücksichtigt.

Der Preis besteht aus einer Bronzerelief-Plastik nach der gestalterischen Vorlage von Karlheinz Goedtke, einer Urkunde und einem Geldpreis. Der letzte Kulturpreis wurde 2018 an Ebrahim Sharghi.

Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt, der die Stiftungsvorstände Wolfgang Engelmann und Jörg-Rüdiger Geschke, die Bildende Künstlerin und Kunstvermittlerin Eva Ammermann, die Pädagogin und Chorleiterin Dorothea Lemper-Görrisen sowie Peter Seibert, Leiter der Kreismusikschule, angehören.

Gleichzeitig vergibt die Stiftung Herzogtum Lauenburg einen „Förderpreis für junge Künstler“. Die Altersgrenze für diesen Förderpreis liegt bei 27 Jahren. Der Förderpreis wird vergeben als Stipendium, als Zuschuss für die Teilnahme an einem Workshop oder als Zuschuss für die technische Ausstattung, ein Instrument oder ein anderes Arbeitsmittel.

Für beide Preise sind bis zum 21. August bei der Stiftung Herzogtum Lauenburg mögliche Vorschläge einzureichen. Benötigt werden dafür der Name und die Anschrift sowie eine kurze Darstellung der Arbeit des jeweils vorgeschlagenen Projektes oder der jeweiligen Person sowie eine Begründung mit Sicht auf die oben genannten Preisvergabekriterien.

Unser Foto zeigt den Kulturpreisträger 2018 Ebrahim Sharghi (2. v. l.), Klaus Schlie, Präsident der Stiftung Herzogtum Lauenburg, den Vorsitzenden der Jury Jörg-Rüdiger Geschke, Stiftungsvizepräsident Wolfgang Engelmann sowie Laudator Thomas Biller.

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Kultur

Land gibt 33 Millionen Euro für Kulturschaffende

Nachdem wegen der Corona-Krise in den vergangenen Wochen von der Politik bereits einiges an Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende auf den Weg gebracht wurde, hat die Landesregierung jetzt noch mal nachgelegt. Mit einem Soforthilfeprogramm in Höhe von 33 Millionen Euro will Schleswig-Holstein Kulturschaffenden wegen der Corona-Krise finanziell unter die Arme greifen. Das Angebot richtet sich an Kultur- und Bildungseinrichtungen, Künstler und Kreative, die aus dem bereits bestehenden Förderraster des Bundes und des Landes herausgefallen sind. Es gehe darum, die bewährten Strukturen der Kultur- und Bildungslandschaft zu bewahren, so Bildungsministerin Karin Prien (CDU) zur Begründung.

Antragsberechtigt sind laut Pressemitteilung des Bildungsministeriums neben öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auch „ehrenamtlich getragene Kulturpartner“. In dem Papier macht die Ministerin aber auch unmissverständlich klar, dass es eine finanzielle Unterstützung nur dann gibt, „wenn andere staatliche Hilfsangebote nicht greifen“.

Förderanträge können nun auch Kultur- und Bildungseinrichtungen mit bis zu 50 Beschäftigen stellen. Bis 30.000 Euro können im Einzelfall ausgezahlt werden. Diese Kompensation von Einnahmeeinbußen muss sich allerdings über den Zeitraum von drei Monaten erstrecken. An den Förderrichtlinien und den Antragsformularen arbeite das Land „mit Hochdruck“, betont Prien.

Zwei Millionen Euro überweist die Landesregierung zudem an den #KulturhilfefondsSH. Eine einmalige Zuwendung in Höhe von 850.000 Euro erhält zudem die Filmfördergesellschaft Hamburg-Schleswig-Holstein. Mit dem Geld sollen die Kinos gestärkt und ein Sonderprogramm für Produzenten, Autoren und Regie aufgelegt werden. Darüber hinaus investiert das Land in die digitalen Vermittlungsangebote im Kultur- und Weiterbildungsbereich. Fünf Millionen Euro stellt das Land dafür zur Verfügung.

Was für Förderprogramme gibt es sonst?

  1. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Corona-Soforthilfe für Soloselbständige und kleine Unternehmen in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro. Kinos, Musikclubs oder Künstlerateliers können über diesen Fördertopf eine Finanzspritze für ihre laufenden Betriebskosten beantragen. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15.000 Euro. Zum Antrag geht es hier.
  2. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit finanzielle Engpässe über Kredite zu überbrücken. Das Geld dafür stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Anträge sind schon jetzt über die jeweilige Hausbank möglich.
  3. Auch das Land Schleswig-Holstein versucht Kreativen und Künstlern unter die Arme zu greifen. Ein von der Landesregierung auf den Weg gebrachtes Soforthilfeprogramm von 100 Millionen Euro richtet sich an Freiberufler, Selbständige, Unternehmen und ausdrücklich auch an Kulturschaffende. Die Einzelheiten sollen am morgigen Freitag (27. März) vom Kabinett beschlossen und der Öffentlichkeit präsentiert werden.
  4. Speziell um Hilfe für Künstler und Freischaffende bemüht sich der Landeskulturverband Schleswig-Holstein (LKV). Unter #KulturhilfeSH hat der LKV einen Nothilfefonds für Künstler und Freischaffende der Kulturwirtschaft ins Leben gerufen. Wer den Nothilfefonds in Anspruch nehmen möchte, findet unter https://www.landeskulturverband-sh.de/category/kulturhilfesh/ die Auszahlungsbedingungen. Kontakt per Mail gibt es unter kulturhilfe@landeskulturverband.de.

Welche Hilfen, Fördermöglichkeiten und finanzielle Erleichterungen gibt es für kleine Unternehmen?

  1. Die Unternehmen können ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken.
  2. Das Finanzamt stundet bis Ende 2020 Steuerschulden, sofern ein Unternehmen vom Coronavirus betroffen ist. Zudem können die Steuervorauszahlungen an die aktuelle Lage angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet.
  3. Unternehmen, die Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen, können ihre Vorauszahlungen senken.

Welche Hilfen, Fördermöglichkeiten und finanzielle Erleichterungen gibt es für Soloselbständige?

  1.  Die Bundesregierung hat den Zugang zur sozialen Grundsicherung erleichtert. So bleibt beispielsweise das Vermögen von Soloselbständigen ein halbes Jahr lang unberücksichtigt. Ferner sollen sie in ihrer Wohnung bleiben können. Zudem wird der Zugang zu Kinderzuschlägen erleichtert.
  2. Versicherte können der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung melden. Die Beiträge werden dementsprechend angepasst. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten sind auch Zahlungserleichterungen möglich.
  3. Mit Berufsverbot belegte Selbständige und Freiberufler können beim Gesundheitsamt eine Entschädigung erhalten. Grundlage dafür ist Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ansprechpartner finden Sie hier.

Welche finanziellen Erleichterungen gibt es sonst noch?

  1. Bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten können Inhaber eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Autor beispielsweise eine virusbedingte Veranstaltungsabsage und damit einen Honorarausfall hinnehmen musste. Infos dazu unter https://www.gvl.de/coronahilfe.
  2. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – will für individuelle Härtefälle Übergangshilfen gewähren. Dafür stellt sie bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung. Betriebe, die aufgrund behördlicher Anweisung vorerst geschlossen sind, zahlen keine GEMA-Vergütungen. Infos und Antragsformulare unter https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-musiknutzer/. Darüber hinaus entfallen für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung von Betrieben deren GEMA-Vergütungen.
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Kultur Kulturpreis

Verleihung Kulturpreis 2018

Der gebürtige Iraner Ebrahim Sharghi (2. v. l.) erhält im Jahr 2018 den Kulturpreis unter anderem für sein Friedensschild-Projekt, für das der Künstler von Gemeinde zu Gemeinde zieht, um zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern Kunstwerke zu entwickeln, die für Offenheit und Menschlichkeit stehen.

Es gratulieren (v. l.) Klaus Schlie, Präsident der Stiftung Herzogtum Lauenburg, der Vorsitzende der Jury Jörg-Rüdiger Geschke, Stiftungsvizepräsident Wolfgang Engelmann sowie Laudator Thomas Biller. (Foto: kulturportal-herzogtum.de)