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Land gibt 33 Millionen Euro für Kulturschaffende

Nachdem wegen der Corona-Krise in den vergangenen Wochen von der Politik bereits einiges an Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende auf den Weg gebracht wurde, hat die Landesregierung jetzt noch mal nachgelegt. Mit einem Soforthilfeprogramm in Höhe von 33 Millionen Euro will Schleswig-Holstein Kulturschaffenden wegen der Corona-Krise finanziell unter die Arme greifen. Das Angebot richtet sich an Kultur- und Bildungseinrichtungen, Künstler und Kreative, die aus dem bereits bestehenden Förderraster des Bundes und des Landes herausgefallen sind. Es gehe darum, die bewährten Strukturen der Kultur- und Bildungslandschaft zu bewahren, so Bildungsministerin Karin Prien (CDU) zur Begründung.

Antragsberechtigt sind laut Pressemitteilung des Bildungsministeriums neben öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auch „ehrenamtlich getragene Kulturpartner“. In dem Papier macht die Ministerin aber auch unmissverständlich klar, dass es eine finanzielle Unterstützung nur dann gibt, „wenn andere staatliche Hilfsangebote nicht greifen“.

Förderanträge können nun auch Kultur- und Bildungseinrichtungen mit bis zu 50 Beschäftigen stellen. Bis 30.000 Euro können im Einzelfall ausgezahlt werden. Diese Kompensation von Einnahmeeinbußen muss sich allerdings über den Zeitraum von drei Monaten erstrecken. An den Förderrichtlinien und den Antragsformularen arbeite das Land „mit Hochdruck“, betont Prien.

Zwei Millionen Euro überweist die Landesregierung zudem an den #KulturhilfefondsSH. Eine einmalige Zuwendung in Höhe von 850.000 Euro erhält zudem die Filmfördergesellschaft Hamburg-Schleswig-Holstein. Mit dem Geld sollen die Kinos gestärkt und ein Sonderprogramm für Produzenten, Autoren und Regie aufgelegt werden. Darüber hinaus investiert das Land in die digitalen Vermittlungsangebote im Kultur- und Weiterbildungsbereich. Fünf Millionen Euro stellt das Land dafür zur Verfügung.

Was für Förderprogramme gibt es sonst?

  1. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Corona-Soforthilfe für Soloselbständige und kleine Unternehmen in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro. Kinos, Musikclubs oder Künstlerateliers können über diesen Fördertopf eine Finanzspritze für ihre laufenden Betriebskosten beantragen. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15.000 Euro. Zum Antrag geht es hier.
  2. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit finanzielle Engpässe über Kredite zu überbrücken. Das Geld dafür stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Anträge sind schon jetzt über die jeweilige Hausbank möglich.
  3. Auch das Land Schleswig-Holstein versucht Kreativen und Künstlern unter die Arme zu greifen. Ein von der Landesregierung auf den Weg gebrachtes Soforthilfeprogramm von 100 Millionen Euro richtet sich an Freiberufler, Selbständige, Unternehmen und ausdrücklich auch an Kulturschaffende. Die Einzelheiten sollen am morgigen Freitag (27. März) vom Kabinett beschlossen und der Öffentlichkeit präsentiert werden.
  4. Speziell um Hilfe für Künstler und Freischaffende bemüht sich der Landeskulturverband Schleswig-Holstein (LKV). Unter #KulturhilfeSH hat der LKV einen Nothilfefonds für Künstler und Freischaffende der Kulturwirtschaft ins Leben gerufen. Wer den Nothilfefonds in Anspruch nehmen möchte, findet unter https://www.landeskulturverband-sh.de/category/kulturhilfesh/ die Auszahlungsbedingungen. Kontakt per Mail gibt es unter kulturhilfe@landeskulturverband.de.

Welche Hilfen, Fördermöglichkeiten und finanzielle Erleichterungen gibt es für kleine Unternehmen?

  1. Die Unternehmen können ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken.
  2. Das Finanzamt stundet bis Ende 2020 Steuerschulden, sofern ein Unternehmen vom Coronavirus betroffen ist. Zudem können die Steuervorauszahlungen an die aktuelle Lage angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet.
  3. Unternehmen, die Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen, können ihre Vorauszahlungen senken.

Welche Hilfen, Fördermöglichkeiten und finanzielle Erleichterungen gibt es für Soloselbständige?

  1.  Die Bundesregierung hat den Zugang zur sozialen Grundsicherung erleichtert. So bleibt beispielsweise das Vermögen von Soloselbständigen ein halbes Jahr lang unberücksichtigt. Ferner sollen sie in ihrer Wohnung bleiben können. Zudem wird der Zugang zu Kinderzuschlägen erleichtert.
  2. Versicherte können der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung melden. Die Beiträge werden dementsprechend angepasst. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten sind auch Zahlungserleichterungen möglich.
  3. Mit Berufsverbot belegte Selbständige und Freiberufler können beim Gesundheitsamt eine Entschädigung erhalten. Grundlage dafür ist Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ansprechpartner finden Sie hier.

Welche finanziellen Erleichterungen gibt es sonst noch?

  1. Bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten können Inhaber eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Autor beispielsweise eine virusbedingte Veranstaltungsabsage und damit einen Honorarausfall hinnehmen musste. Infos dazu unter https://www.gvl.de/coronahilfe.
  2. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – will für individuelle Härtefälle Übergangshilfen gewähren. Dafür stellt sie bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung. Betriebe, die aufgrund behördlicher Anweisung vorerst geschlossen sind, zahlen keine GEMA-Vergütungen. Infos und Antragsformulare unter https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-musiknutzer/. Darüber hinaus entfallen für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung von Betrieben deren GEMA-Vergütungen.