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Jugend und Kultur

Der Kulturpass des Bundes ist da!

Alle 18-jährigen erhalten damit 200 € für Kulturangebote.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth über den KulturPass: „Wir wollen junge Menschen für die Vielfalt der Kultur in unserem Land begeistern.“

Der Kulturpass des Bundes ist seit dem 18.05. freigeschaltet. Er stellt allen Jugendlichen, die in Deutschland leben und im Jahr 2005 geboren, im Jahr 2023 also 18 Jahre alt werden, 200,00 € für Kultur zur Verfügung. Dieses Guthaben ist 24 Monate verfügbar. 

Der Kulturpass ist eine Einladung an rund 750.000 Jugendliche, die in Deutschland leben, in die Kultur einzutauchen. Er ist ein Signal für die Jugend und die Demokratie, denn – so Claudia Roth – „ohne Kultur bleibt auch die Demokratie stumm“. Das Besondere ist, dass es keine vorgefertigte Definition von Kultur gibt, ein Ticket für ein Rockkonzert kann genauso über die KulturPass-App gebucht werden, wie ein Besuch in einem Kunstmuseum. Es ist auch nicht vorgegeben, wie viel maximal für ein Kulturevent ausgegeben werden darf. Die einzige Einschränkung ist, dass es „live“ sein muss: der Besuch im Buchladen genauso wie der im Kino oder Theater oder der im Museum.  Ein Download bei Streaming-Anbietern oder der Kauf von Büchern über das Internet kann nicht über den KulturPass bezahlt werden.

Wie funktioniert der Kulturpass?

Der Kulturpass funktioniert wie ein virtueller Marktplatz. Die Jugendlichen ebenso wie Kulturanbietende können sich für den Kulturpass registrieren. Die Kulturanbietenden können auf dem virtuellen Marktplatz ihre Angebote platzieren und visualisieren – die Jugendlichen können mit ihren 200,00 € aus einer Vielzahl von Kulturangeboten wählen und sie buchen; die Kosten werden vom Kulturpass abgebucht und den Anbietenden erstattet.

Wie gehen die Jugendlichen vor, um den Kulturpass nutzen zu können?

Alle Jugendliche, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden – also alle, die im Jahr 2005 geboren sind -, können sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Dann steht ein Budget in Höhe von 200 Euro zur Verfügung, das für alle Angebote des KulturPass‘ genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt.

Und wie können Kultur-Anbietende den KulturPass für ihre Angebote nutzen?

Seit dem 18.05. können sich Kulturanbietende als Anbietende für den Kulturpass anmelden. Kulturanbietende können sich auf der KulturPass-Plattform registrieren und ihre Veranstaltungen sowie Kulturprodukte dort zur Verfügung stellen. Für die Registrierung wird lediglich ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Damit verifizieren sich die Anbietenden für die Vermittlung ihrer Angebote auf dem virtuellen Marktplatz. Die Kosten für die in Anspruch genommenen Angebote werden im Nachhinein erstattet.

Genauere Erklärungen, wie Sie sich als Kulturanbietende anmelden können, finden Sie im Anhang oder unter www.kulturpass.de

Darüber hinaus werden noch verschiedene Informationen zum Kulturpass und seiner Nutzung bzw. Bewerbung angeboten, bei denen Sie sich über die Links direkt anmelden können.

Veranstaltung „Einführung in den KulturPass“ am 31. Mai 2023 um 14 Uhr und 01. Juni 2023 um 10 Uhr: https://www.kulturpass.de/veranstaltungen-anmeldungen

Veranstaltung „Fragen und Antworten zur Nutzung des Digitalen Marktplatzes“ am 01. Juni 2023 um 14 Uhr: https://www.kulturpass.de/veranstaltungen-anmeldungen-4

Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist Premiumpartner der Stiftung Herzogtum Lauenburg.