Fremdnutzung Stadthauptmannshof

Das Stadthauptmannshaus verfügt über einen Saal mit eingebauter Bühne für eine Bestuhlung von 30 bis 100 Personen sowie einem Seminarraum (Rittersaal) für max. 24 Personen.

Das Herrenhaus ist aus sicherheitstechnischen Gründen für max. 128 Personen zugelassen. Auch hier gibt es einen Seminarraum.

Bestuhlungsarten: Reihenbestuhlung, Konferenzbestuhlung, Partybestuhlung. Technische Ausstattung: Flügel, Overheadprojektor, Flipchart, Beamer, Leinwand, Mikrophonanlage.

Raum/SaalNutzungsdauerStadthauptmannshausHerrenhaus
FestsaalTag250 €450 €
 bis zu 3 Stunden 120 €170 €
SeminarraumTag135 €135 €
 bis zu 3 Stunden85 €85 €

Stornierungsgebühren

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Nutzungsgebühr

bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Nutzungsgebühr

bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Nutzungsgebühr

Für die Nutzung unserer Räumlichkeiten gelten folgende

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Ablauf-Informationen

Alle Informationen über den geplanten Veranstaltungsablauf müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bekanntgegeben werden. Bei kurzfristigen Veranstaltungen sind diese Ablauf-Informationen sofort zu geben.

2. Durchführungsgewähr

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung.

3. Bestuhlungspläne

a) Der Bestuhlungsplan sowie Anforderungen für technische Hilfsmittel müssen mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung verbindlich abgesprochen werden.

b) Der Nutzer darf in den Veranstaltungsräumen nur die baupolizeilich zugelassene Anzahl von Personen einlassen.

4. Film- und Tonaufnahmen

Gewerbliche Lichtbild-, Film-, und Tonaufnahmen – auch für Rundfunk- und Fernsehsendungen – bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stiftung. Genehmigungen für Veranstaltungen sind vom Nutzer auf seine Kosten einzuholen (z.B. GEMA für Musikaufnahmen und -wiedergaben).

5. Mietkosten-Inhalt

Die Nutzungssätze schließen Kosten für Heizung und allgemeine Raumbeleuchtung ein. Zusätzlicher Stromverbrauch für z.B. Scheinwerfer, Nutzung technischer Hilfsmittel o.ä. werden separat in Rechnung gestellt.

Genaue Vereinbarungen werden in einem Nutzungsvertrag zusammengefasst.

6. Bewirtung

Die Organisation der gastronomischen Versorgung liegt grundsätzlich in den Händen des Nutzers. Es wird eine Zusammenarbeit mit Betrieben der freien Wirtschaft angestrebt.

Eingang zur Remise (Foto: Stiftung Herzogtum Lauenburg)

Seit Kurzem kann ein Teil der Remise angemietet werden. Sie befindet sich ebenfalls auf dem Gelände des Stadthauptmannshofes und ist besonders für Empfänge geeignet.

Mietpreise

Raum links, 40 m²: 130 €

  • mit Küchennutzung: 150 €
  • mit Gartennutzung: 150 €
  • mit Küche und Garten: 170 €

Kaution: 150 €

Ansprechpartnerin

Stephanie Röpke

Mo. – Do. 08.00 – 12.00 Uhr

Tel. 04542 87000

s.roepke@stiftung-herzogtum.de